Deutsche Akademie für Bildung und Kommunikation in der Kommunalwirtschaft GmbH

24/7 Hotline
Krisenkommunikation
0172 / 231 459 8

AGB

Spannungsfeld kommunale Unternehmen:
Kommunikation im Zeichen der „kritischen Infrastruktur“

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen, Praxistage, Intensivkurse, Seminare, Webinare und Online-Kurse – veranstaltet von der DABKOMM, Deutsche Akademie für Bildung und Kommunikation in der Kommunalwirtschaft GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der DABKOMM im Rahmen der Weiterbildung und -qualifizierung angeboten werden, sowie für die hier angebotenen Produkte.

(2) Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck übersandt.

(3) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der/die Anmeldende wählt aus dem Weiterbildungsangebot die Veranstaltung aus, an der er/sie teilnehmen möchte, und klickt das Feld „Anmeldung“ an. Nach Anklicken des Feldes „Anmeldung“ füllt der Anmeldende alle in dem angezeigten Dialogfenster Anmeldung“ abgefragten Angaben vollständig und richtig aus, nimmt Kenntnis von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erklärt sein/ihr Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm/ihr eingegebenen Daten. Mit Anklicken des Feldes „Absenden“ erklärt der/die Anmeldende verbindlich, an der ausgewählten Veranstaltung zu den angegebenen Konditionen teilnehmen zu wollen.

(2) Die DABKOMM bestätigt dem/der Teilnehmenden unverzüglich per E-Mail den Zugang der elektronischen Anmeldung.

(3) Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält der/die Teilnehmende eine Anmeldebestätigung per E-Mail und separat postalisch eine Rechnung.

(4) Der Vertragstext wird von der DABKOMM zusammen mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen gespeichert und dem/der Anmeldenden auf Verlangen per E-Mail zugesandt.

§ 3 Teilnehmenden-Zahl

Die Teilnehmenden-Zahl ist i. d. R. begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der/die Anmeldende unverzüglich eine Benachrichtigung.

§ 4 Teilnahmegebühr

(1) Die angegebene Teilnahmegebühr versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpflegung der Teilnehmenden über die Tagungs- und Seminarverpflegung hinaus sowie die Bereitstellung evtl. notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt die DABKOMM nicht. Für Veranstaltungen in Wien/Österreich fällt eine Mehrwertsteuer von 20 % an.

(2) Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

(3) Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Erfolgt die Stornierung bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Erfolgt die Stornierung der Anmeldung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so werden 50 Prozent der gesamten Teilnahmegebühr fällig, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Bei Nichtteilnahme wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der DABKOMM.

(4) Für die Anmeldung zu Intensivkursprüfungen gelten dieselben Stornierungsbedingungen wie unter 4.3 genannt.

(5) Ersatzteilnehmer:innen können jederzeit kostenfrei benannt werden.

(6) Eine Umbuchung ist bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Umbuchung weniger als 28 Kalendertage vor Veranstaltung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 Euro an.

§ 5 Termin-/Programmänderungen

(1) Bei zu geringer Teilnehmenden-Zahl und aus anderen dringenden Gründen kann der/die Veranstalter:in die Veranstaltung verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dem/der Teilnehmenden steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht.

(2) Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der/die Veranstalter:in vor. Insbesondere ist der/die Veranstalter:in berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen als den angegebenen Referent*innen durchführen zu lassen.

§ 6 Überlassene Unterlagen

Die von DABKOMM im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten oder überlassenen Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung von der DABKOMM weder reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen ist durch die/den Teilnehmende:n gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten.

§ 7 Gewährleistung

Für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.

§ 8 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche der Teilnehmer:innen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.

(2) Im übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe der Teilnahmegebühr begrenzt.

§ 9 Angaben des/der Anmeldenden/Datenschutz

(1) Die DABKOMM weist darauf hin, dass Anmeldende ihre korrekten Adressdaten angeben müssen. Die DABKOMM behält sich im Fall der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.

(2) Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der DABKOMM in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Die DABKOMM gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.

§ 10 Bild- und Filmmaterial

(1) Der/die Teilnehmende ist damit einverstanden, dass die DABKOMM grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen, und stimmt damit der eventuellen Abbildung seiner/ihrer Person zu.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von der DABKOMM im Rahmen der Weiterbildung und -qualifizierung angeboten werden, ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der/die Anmeldende Kaufmann/Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 12 Widerrufsrecht

(1) Der nachfolgende Abs. 2 gilt nur für Verbraucher:innen, d. h. sofern die Anmeldung zu einem Zweck geschieht, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung widerrufen werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, hat jedoch schriftlich zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Stand: 1. Februar 2021

NEWS

Web-Seminar 23. - 29.09.2022 Zertifizierungslehrgang: Social Media Manager*in In vier Vormittagen zum Social Media Profi mit Zertifikat

NEWS

In vier Vormittagen zum Social-Media Profi mit Zertifikat Webseminar: 23. – 29.09.2022 Der VKU als Branchenverband der kommunalen Wirtschaft bietet

Mehr lesen »

Neues Arbeiten lernen